Einladung des Fördervereines St. Maximilian e.V.

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

 

hiermit laden wir Sie ein zur

 

Mitgliederversammlung

am Freitag, 27.09.2024, 19.30 Uhr,

in das Gemeindehaus St. Maximilian,

Weinhagenstraße 27, 47119 Duisburg-Ruhrort.

 

Tagesordnung für den 27.09.2024

 

  1. Begrüßung
  2. Wahl eines Protokollführers
  3. Bericht des Vorstands über die Lage des Vereins
  4. Antrag auf Auflösung des Vereins
  5. Wahl einer Liquidatorin/eines Liquidators
  6. Verschiedenes

 

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Einladung von Michael Büttgenbach und Gabriele Wennmann zur Versammlung am 13.09.2024 unwirksam ist, da beide genannten Personen nicht mehr Vorstand unseres Vereins sind. Diese Versammlung am 13.09.2024 wird deshalb von uns als Vorstand hiermit abgesagt.

 

Michael Büttgenbach und Gabriele Wennmann haben in der von ihnen selbst einberufenen Mitgliederversammlung am 07.06.2023 ihre Vorstandsämter mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Dies hatten sie in einem anschließenden Pressebericht auch noch einmal bestätigt. Allerdings hat die Protokollführerin Eva Büttgenbach das trotz mehrfacher Erinnerung nicht in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. Deshalb konnte durch uns als verbliebene Vorstandsmitglieder die Austragung der beiden Personen aus dem Vereinsregister nicht durchgeführt werden. Aus diesem Grund stehen die beiden noch im Vereinsregister, sind aber tatsächlich NICHT mehr Vorstandsmitglieder. Sie können deshalb auch nicht zu einer Mitgliederversammlung einladen.

Es ist im Übrigen richtig, dass einige Vereinsmitglieder, die an der Versammlung vom 07.06.2023 teilgenommen hatten, eine Klage gegen den Verein, nicht gegen uns als Vorstandsmitglieder, erhoben haben mit dem Ziel, sämtliche in der Versammlung vom 07.06.2023 gefassten Beschlüsse für nichtig zu erklären. Diesem Antrag hat das Amtsgericht Duisburg in allen Verfahren stattgegeben, die Urteile sind rechtskräftig. Ein Schuldanerkenntnis haben wir übrigens nicht abgegeben. Die Begründung der Kläger und des Gerichts ist eindeutig: die Einladung zu der Versammlung am 07.06.2023 durch Michael Büttgenbach war unwirksam, weshalb alle Beschlüsse vom 07.06.2023 nichtig waren.

Darüber hinaus ist es richtig, dass der Verwaltungsvertrag für das Gemeindehaus von Seiten der Kirchengemeinde gekündigt worden ist. Es wurde bereits ein Nachfolgeverein gegründet, der die Verwaltung übernehmen wird. Einzelheiten werden wir auf der Versammlung am 27.09.2024 noch berichten. Für unseren Verein bedeutet das aber, dass kein Bedarf mehr besteht, diesen fortzuführen, weshalb der Verein zu liquidieren ist. Deshalb berufen wir diese Versammlung ein. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

Herzliche Grüße

Thomas und Sabine Wiedemann

 

Einladung_Foerderverein_St_Maximilian